Rauchmelder werden Lebensretter!
Brände sind für die überwiegende Zahl der Bürger – glücklicherweise – seltene Ereignisse. Dies bedeutet aber auch, dass die Gefahren eines Brandes wenig bekannt sind und nur eine geringe Bereitschaft besteht, Bränden vorzubeugen und sich vorab mit dem richtigen Verhalten bei Bränden auseinander zu setzen.
Etwa 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch ein Feuer und 4.000 Personen werden verletzt. Eine vergessene Kerze, Rauchen im Bett, Kurzschluss oder ein defektes Elektrogerät sind die häufigsten Ursachen. Selten kommen die Opfer durch Verbrennungen ums Leben, sondern zu 80 % durch eine Rauchvergiftung.
Eine entscheidende Bedingung für rasche und wirksame Gegenmaßnahmen und die Flucht von Personen bei Bränden ist es, einen Brand rechtzeitig, bevor ein Raum oder gar die ganze Wohnung völlig verraucht ist, zu bemerken. Die Mikroelektronik macht heute die Branderkennung mit so genannten Rauchwarnmeldern möglich. Der Alarm der Rauchwarnmelder ermöglicht bei Bränden die rechtzeitige Flucht und schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen noch vor einer völligen Verrauchung eines Raums. Rauchwarnmelder können damit Leben retten.
Warum ist Rauch so gefährlich?
Es ist mitten in der Nacht. Sie schlafen tief und fest. Es genügt schon eine Kleinigkeit z. B. ein vergessenes Essen auf dem eingeschalteten Herd oder ein Defekt an einer elektrischen Leitung. Es entsteht ein Brand mit Rauch. Ihre Geruchswahrnehmung ist im Schlaf beeinträchtigt und durch die giftigen Rauchgase verlieren Sie Ihr Bewusstsein. Der Rauch ist schneller und lautloser als Feuer. Er überrascht Sie im Schlaf. Die hochgiftigen Rauchgase versperren innerhalb kürzester Zeit die Sicht und nehmen jegliche Orientierung. Bereits das Einatmen eines einzigen Atemzugs mit Brandrauch kann, je nach Art der verbrannten Gegenstände, tödlich sein.
Ein Rauchmelder gibt frühzeitig Alarm!
Der laute Ton des Rauchwarnmelders alarmiert Sie und Ihre Familie bei einem Brand. Sie gewinnen dadurch wertvolle Sekunden, um sich und Ihre Familie zu retten. Denken Sie daran – Brandgefahren können auch in den ordentlichsten Haushalten lauern. Dies sind z. B. vergessene Kerzen oder glimmende Zigarettenreste, technische Defekte in Geräten oder Kurzschluss, Überhitzung von elektrischen Geräten und Maschinen, vorsätzliche Brandstiftung oder vergessene Herdplatten.
Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder?
Der Rauchwarnmelder erkennt die bei einem Brand entstehenden feinen Rauchpartikel und warnt, bevor die Rauchkonzentration gefährlich wird, schon nach 1 bis 3 Minuten, mit einem lauten Alarmton. Die Personen, die sich im betroffenen Raum befinden und Personen in Hörweite in Nachbarräumen, haben somit den notwendigen Zeitvorsprung, um sich und ihre Familie in Sicherheit zu bringen. Fehlalarme durch Zigarettenrauch, brennende Kerzen etc. werden nicht ausgelöst.
Ausstattung mit Rauchwarnmeldern
Sicher haben Sie aus der Presse etc. schon Informationen zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern entnommen.
Gemäß den aktuellen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung sind bestehende Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bis 31. Dezember 2017 mit Rauchmeldern auszustatten.
Ihre Wohnung wird durch die Firmen TECHEM oder Brunata in den kommenden Monaten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.
Über die Mindestausstattung hinaus (je ein Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern und Fluren zu diesen Räumen) erfolgt bei der Installation die sog. Optimale Ausstattung, d. h. zusätzliche Installation von Rauchwarnmeldern in anderen Wohnräumen, welche als Schlafraum genutzt werden könnten (insbesondere Wohnzimmer). Für Gehörlose gibt es spezielle Rauchwarnmelder.
Bitte beachten Sie nach der Ausstattung, dass sich in einem Umkreis von ca. 60 cm um den Rauchwarnmelder keine Lampen, Pflanzen oder andere Gegenstände befinden dürfen. Diese Gegenstände könnten im Brandfall das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern und somit einen Alarm verhindern.
Die Rauchwarnmelder dürfen ferner nicht entfernt, versetzt, überklebt, mit Farbe überstrichen oder auf sonstige Weise in ihrer Funktion behindert werden. Sofern Sie dies missachten und deshalb ggf. ein neuer Rauchwarnmelder installiert werden muss bzw. andere Schäden in Folge dessen entstehen, werden Ihnen die entstehenden Kosten bzw. Schäden in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die Rauchwarnmelder fernüberwacht werden.
Gemäß den Festlegungen der Bayerischen Bauordnung und den entsprechenden DIN-Normen sind die dort vorgeschriebene jährliche Funktionskontrolle/Wartung von Ihnen als Mieter durchzuführen. Wir haben uns allerdings dazu entschieden, die Funktionskontrolle und Wartung zu übernehmen, da eine fachgerechte Funktionskontrolle und Wartung sowie Dokumentation durch die Mieterschaft teilweise nicht leistbar ist und der Verwaltungsaufwand enorm ist. Die dadurch entstehenden Kosten werden in unserer jährlichen Betriebs-/Nebenkostenabrechnung auf Sie umgelegt.
Die Rauchwarnmelder der Firmen TECHEM und Brunata sind mit einer wegweisenden Technologie ausgestattet.
- Ferninspektion ohne Betreten der Wohnung: Wegweisende Geräte-Technologie in Verbindung mit dem Rauchwarnmelder-Service machen eine Ferninspektion möglich. Das Betreten der Wohnung für die vorgeschriebenen Prüfungen ist damit nicht mehr erforderlich.
- Höchster technologischer Standard: Hochwertige Geräte auf dem neuesten Stand der Technik. Rauchwarnmelder und Lithiumbatterie haben eine Mindestlebensdauer von 10 Jahren. So entfallen häufige Batteriewechsel. Die Batterien sind fest mit dem Melder verbunden und nicht herausnehmbar.
- Umfassende Selbsttests und Umfeldüberwachung: Automatische Umfeldüberprüfung zur Hinderniserkennung im Umkreis von bis zu 60 cm, Überprüfung des Melders auf Funktionsfähigkeit von Elektronik, Alarm und Batterie sowie auf Durchlässigkeit der Raucheindringöffnungen. Logbuch mit Funkübertragung zur Dokumentation von Status- und Störungsmeldungen.
- Intelligente Mikroprozessor-Technologie: Sichere Unterscheidung kurzfristiger Störungen (z.B. Zigarettenrauch, Wasserdampf oder elektrische Felder) von echtem Brandrauch zur Vermeidung von Falschalarmen und automatische Anpassung der Empfindlichkeit an unvermeidbare Verschmutzungen für gleichbleibend zuverlässige Raucherkennung.
Zusätzlich erhalten Sie eine Bedienungsanleitung des Rauchwarnmelders mit dessen Hilfe Sie ggf. auftretende Funktionsstörungen beheben können bzw. sich an die vorgenannten Servicefirmen wenden können.
Wer macht was?
Die Prüfung der Geräte übernimmt TECHEM oder Brunata. Dank Funk geschieht dies nahezu geräuschlos und ohne Betreten Ihrer Wohnung. Sie bleiben dadurch ungestört und brauchen nicht zuhause zu sein. Selbstverständlich können Sie die Funktionsfähigkeit jederzeit selbst manuell prüfen. Wie das geht, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Sie möchten Ihre Wohnung renovieren?
Bevor Sie mit der Renovierung beginnen, nehmen Sie die Rauchwarnmelder bitte von der Montageplatte ab. Achten Sie darauf, dass die Geräte nicht verstaubt oder beschädigt werden. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten sind die Rauchwarnmelder unverzüglich wieder an die ursprüngliche Stelle zu montieren. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise und Beschreibungen in der Bedienungsanleitung.
Nutzen Sie Ventilatoren?
Bitte beachten Sie, dass der Betrieb von Ventilatoren die Wirksamkeit von Rauchwarnmeldern stark beeinträchtigen kann. Ventilatoren sollten daher ausgeschaltet sein, wenn Sie schlafen.
Wichtig: Informieren Sie unbedingt uns, wenn:
- Räume ohne Rauchwarnmelder als Schlaf- oder Kinderzimmer genutzt werden.
- Raumteiler oder Wände ein- oder ausgebaut oder versetzt werden.
- Klima- oder Belüftungsgeräte eingebaut werden.
Allgemeine Hinweise zur Brandverhütung
Rauchwarnmelder können keine Brände verhüten. Sie können sie nur frühzeitig erkennen und melden. Trotz der Verwendung von Rauchwarnmeldern sollte man Brände am besten gar nicht erst entstehen lassen. In der Wohnung sollten deshalb folgende Hinweise beachtet werden:
- Zigaretten oder Kippen nur in nicht brennbaren Behältnissen ablegen. Niemals im Bett rauchen.
- Niemals offenes Feuer (z. B. Kerzen) unbeaufsichtigt lassen.
- Elektrogeräte, die beim Betrieb Wärme entwickeln, entsprechend den Betriebsanleitungen betreiben, insbesondere Freihalten von Lüftungsöffnungen.
- Eingeschaltete Elektrogeräte wie Bügeleisen, Herde, Toaster, Heizdecken und Ähnliches nie unbeaufsichtigt lassen.
- Brennendes Fett (z. B. in Pfanne oder Fondue-Topf) nie mit Wasser löschen, sondern mit dazu passendem Deckel oder mit Lösch- oder Wolldecke (keinesfalls Kunststoffdecke) ersticken.
- Defekte Elektro- und Gasgeräte nur von Fachbetrieben instand setzen lassen.
- Keine brennbaren Gegenstände in der Nähe von Elektroheizungen ablegen.
- Zündhölzer und Feuerzeuge kindersicher verwahren.
- Der Betrieb von zusätzlichen gasbetriebenen Heizungen in den Wohnungen ist strikt untersagt.
- Die selbstschließenden Haustüren (Sicherheitstürschloss/Außen mit Knauf) sind grundsätzlich nicht mit dem Haustürschlüssel abzusperren. Offenhalten der Fluchtwege im Brand- bzw. Notfall !!!
- Die Haustüren sind grundsätzlich (Tag und Nacht) geschlossen zu halten, damit keine hausfremden Personen ungehinderten Zugang ins Haus haben.
- Die vorhandenen Türöffner mit mechanischer Entriegelung (Türschnapper) sind grundsätzlich auf ‚ZU‘ zu stellen. Diese dürfen nur kurzzeitig beispielsweise zum Entladen von Autos nach einem Einkauf geöffnet werden.
- Bei den Metalltüren in Kellern und Dachbodenzugängen handelt es sich im Regelfall um Brandschutztüren. Diese sind als Brandschutztüren gekennzeichnet oder im Türrahmen mit T30 o. ä. entsprechend markiert/gestanzt. Diese Türen dürfen nicht abgesperrt, festgestellt, verstellt, verkeilt oder angebunden werden. Wir bitten Sie im eigenen Interesse die Brandschutztüren immer zu schließen.
- Das Rauchen und Hantieren mit Feuer in den Allgemeinbereichen wie Kellern, Treppenhäuser und Dachböden ist strikt untersagt.
- Das Abstellen von Brandlasten wie Schuh- und Kleiderschränke oder Kästchen/Stühle sowie von Schuhen und das Verlegen von Teppichen in den Allgemeinbereichen ist nicht erlaubt. Treppenhäuser und Eingangsbereiche sind Fluchtwege !!!
- Die Wohnungseingangstüren sind aus Brandschutzgründen seit einigen Jahren in neu gebauten bzw. modernisierten Wohnanlagen mit einem Türschließer ausgestattet. Es ist untersagt, die Türschließer auszuhängen.
Was tun, wenn es brennt?
- Verlassen Sie sofort den Brandort. Ziehen Sie nicht erst Ihre Kleidung an und nehmen Sie auch nicht Ihre Wertsachen mit.
- Schließen Sie die Türen zum Brandraum, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.
- Nehmen Sie den Hausschlüssel und, soweit verfügbar, ein Mobiltelefon mit und schließen Sie die Wohnungstür hinter sich
- Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe. Ein nasses Tuch vor Mund und Nase kann das Atmen erleichtern.
- Rufen Sie so schnell wie möglich die Feuerwehr unter der Nummer 112 an. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und den genauen Brandort.
- Überprüfen Sie, ob sich noch Menschen im Gefahren-bereich befinden – falls ja, warnen Sie diese. Bringen Sie, falls möglich und Sie sich nicht selbst gefährden, Kinder und andere Mitbewohner ins Freie.
- Kehren Sie niemals in ein brennendes Gebäude zurück.
Falls es im Treppenhaus brennt und Sie nicht mehr flüchten können:
- Bleiben Sie unbedingt in der Wohnung und rufen Sie die Feuerwehr unter der Nummer 112 an.
- Schließen Sie die Türen und dichten Sie diese ab.
- Machen Sie sich am Fenster für die Feuerwehr bemerkbar. Ruhe bewahren.