Information für Mieter
Wir haben im Härtefallhilfe-Rechner des Landes Bayern eine Prüfung vorgenommen, ob für die Wohnanlagen des Wohnbauwerks die mit Pellets oder Heizöl beheizt werden, eine Antragsstellung auf Härtefallhilfe möglich ist. Hierbei ergab sich leider, dass die Voraussetzungen für Erstattungen nicht gegeben sind. Dies liegt darin begründet, dass die Preissteigerungen ggü. dem Vorjahr zu gering sind und somit die Mindesterstattung von € 100,00 je beheiztem Privathaushalt im Wohnhaus nicht erreicht werden. Es bedeutet aber auch, dass das Wohnbauwerk eine Befüllung der Heizöltanks und Pelletslagerräume noch zu relativ günstigen Zeitpunkten vorgenommen hat.
Mieter von Wohnungen mit Einzelöfen müssen sich selbstständig um eine Prüfung und Antragstellung kümmern. Dies kann unter folgendem Link erfolgen: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/